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   VG München, 17.12.2008 - M 6b K 08.4154   

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https://dejure.org/2008,72953
VG München, 17.12.2008 - M 6b K 08.4154 (https://dejure.org/2008,72953)
VG München, Entscheidung vom 17.12.2008 - M 6b K 08.4154 (https://dejure.org/2008,72953)
VG München, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - M 6b K 08.4154 (https://dejure.org/2008,72953)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Im Gegensatz zu herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten, für die diese Vermutung ohne Weiteres gilt und deshalb bei der Rechtssetzung im Rundfunkgebührenrecht keine besonderen Niederschlag gefunden hat, kann bei beruflich genutzten internetfähigen PCs deren Nutzung als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Ansbach, 10.07.2008 - AN 5 K 08.00348

    Rundfunkgebühren auch für internetfähige PCs

    Auszug aus VG München, 17.12.2008 - M 6b K 08.4154
    Letztlich kann offen bleiben, ob die Rundfunkgebührenpflicht für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" durch die Neuregelungen im Achten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Bekanntmachung vom 9.2. 2005, GVBl. S.27, nach Zustimmung des Bayerischen Landtags vom 27.1.2005) überhaupt ausreichend bestimmt definiert wurde (ebenfalls offengelassen: VG Braunschweig vom 30.5.2008 Az.: 4 A 149/07; bejaht: VG Ansbach vom 10.7.2008 Az.: AN 5 K 08.00348).

    Für den bisherigen Regelfall der herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräte war daher die Annahme gerechtfertigt, dass die getrennten Tatbestandsmerkmale des "Bereithaltens" und "zum Empfang" quasi wie "verschmolzen" anzusehen sind und deswegen eine getrennte Auseinandersetzung mit diesen Begriffen (bisher) nicht erforderlich war, weil etwa ein klassisches Radiogerät typischerweise zu keinem anderen Zweck als dem des Rundfunkempfangs konzipiert und verwendbar ist (vgl. VG Ansbach vom 10.7. 2007 Az. AN 5 K 08.00348).

  • VG Koblenz, 15.07.2008 - 1 K 496/08

    Keine Rundfunkgebühren für internetfähige PCs

    Auszug aus VG München, 17.12.2008 - M 6b K 08.4154
    b) Das Gericht schließt sich der mit überzeugender Begründung vertretenen Auffassung des Verwaltungsgerichts Koblenz (vom 15.7.2008 Az.: 1 K 496/08 KO) an, wonach internetfähige PCs, sofern sie außerhalb des privaten Bereichs genutzt werden, nicht typischerweise dem Empfang von Rundfunkdarbietungen im Sinne des § 1 Abs. 2 RGebStV, sondern in vielfacher Weise anderen Zwecken dienen.
  • VG Münster, 26.09.2008 - 7 K 1473/07

    Keine allgemeine Rundfunkgebührenpflicht für PCs

    Auszug aus VG München, 17.12.2008 - M 6b K 08.4154
    Da inzwischen auch mit Notebooks, Handys, internetfähigen Navigationssystemen, ja sogar mit internetfähigen Kühlschränken der Empfang von Rundfunkdarbietungen technisch möglich ist, kann aus dem bloßen Besitz solcher multifunktionalen Empfangsgeräte allein nicht mehr automatisch auch auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden (VG Münster vom 26.9.2008, Az.: 7 K 1473/07).
  • VG Braunschweig, 15.07.2008 - 4 A 149/07

    Rundfunkgebührenpflichtigkeit eines gewerblich genutzten internetfähigen

    Auszug aus VG München, 17.12.2008 - M 6b K 08.4154
    Letztlich kann offen bleiben, ob die Rundfunkgebührenpflicht für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" durch die Neuregelungen im Achten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Bekanntmachung vom 9.2. 2005, GVBl. S.27, nach Zustimmung des Bayerischen Landtags vom 27.1.2005) überhaupt ausreichend bestimmt definiert wurde (ebenfalls offengelassen: VG Braunschweig vom 30.5.2008 Az.: 4 A 149/07; bejaht: VG Ansbach vom 10.7.2008 Az.: AN 5 K 08.00348).
  • VG München, 13.11.2009 - M 6b K 09.3099

    Neuartige Rundfunkempfangsgeräte; beruflich genutzter internetfähiger PC;

    Hierzu hat das Gericht im Verfahren M 6b K 08.4154 insbesondere ausgeführt:.
  • VG München, 13.11.2009 - M 6b K 08.4756

    Keine Rundfunkgebührenpflicht für beruflich genutzte internetfähige PCs

    Hierzu hat das Gericht im Verfahren M 6b K 08.4154 insbesondere ausgeführt:.
  • VG München, 18.12.2009 - M 6a K 09.677

    Neuartige Rundfunkempfangsgeräte; hier: privat genutzter internetfähiger PC;

    Das erkennende Gericht hat in mehreren gleichgelagerten Fällen entschieden, dassberuflichgenutzte internetfähige PCs dann nicht rundfunkgebührenpflichtig sind, wenn deren Nutzung als Rundfunkempfangsgeräte und damit deren Bereithalten zum Rundfunkempfang grundsätzlich nicht vermutet werden kann (vgl. z.B. 6b K 08.4154 vom 17.12.2008) und hält auch angesichts der Rechtsprechung mehrerer Obergerichte (vgl. BayVGH vom 19.5.2009, 7 B 08.2922, OVG Rheinland-Pfalz vom 12.3.2009, 7 A 10959/08 und OVG Nordrhein-Westfalen vom 1.6.2009, 8 A 732/09) insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (vgl. z.B. M 6a K 08.3443 vom 18.12.2009).
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